Rechtliche Grundlagen im E-Mail-Marketing

E-Mail-Marketing hat auch eine rechtliche Dimension; der Versand von E-Mails an Adressaten, die dem Erhalt vorher nicht explizit zugestimmt haben, ist mittlerweile – zum Glück – in den meisten Ländern verboten.

Ganz abgesehen davon, dass die Konsumenten den Begriff „Spam“ mittlerweile sehr viel umfassender definieren (es gilt als Spam, was nicht interessant ist), gelten klare gesetzliche Regeln, die eingehalten werden müssen.

Die Schweizer Gesetzgebung

Spam: Endlich auch in der Schweiz strafbar

Bereits im Jahr 2003 definierte in den USA der „CAN-SPAM Act“* Anforderungen an Unternehmen, die kommerzielle E-Mails versenden, und erliess Strafen für Spammer sowie Unternehmen, die ihre Produkte in Spam-Mails beworben. Gleichzeitig legte der „CAN-SPAM Act“ fest, dass Konsumenten verlangen dürfen, nicht mehr angemailt zu werden. Europäische Staaten folgten nach und nach mit der Anpassung ihrer Gesetze in Bezug auf Spam.

Seit dem 1. April 2007 regelt endlich auch das Schweizer Recht den Versand von Marketing-Mails und verbietet klassischen Spam. Jedoch ist das Schweizer Recht im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn recht schwammig und unkonkret:

Revidiertes FMG und UWG

In Kraft seit 01.04.2007

«Die Anbieter von Fernmeldediensten bekämpfen die unlautere Massenwerbung (Art. 3 Bst. o UWG).»
- FMG Art. 45a

«Unlauter handelt insbesondere, wer... Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen.»
- UWG Art. 3o

«Wer vorsätzlich unlauteren Wettbewerb nach Artikel 3, 4, 4a, 5 oder 6 begeht, wird auf Antrag mit Gefängnis oder mit Busse bis zu 100'000 Franken bestraft.»
UWG Art. 23

Mayoris geht weiter

Wir finden die Schweizer Gesetzgebung ungenügend und halten uns deshalb an die gesetzlichen Regelungen Deutschlands; diese sind sehr viel konkreter und schützen den Empfänger besser vor unerwünschten E-Mails.

Die deutsche Gesetzgebung

Das Erfordernis der Einwilligung ergibt sich aus mehreren Gesetzen:

Wettbewerbsrecht: E-Mail-Werbung ist ohne die Einwilligung des Adressaten eine unzumutbare Belästigung.

Datenschutzrecht: Gestattet die Verwendung der Adressdaten für die Zusendung von Werbe-Mails und für sonstige Zwecke nur mit der Einwilligung des Adressaten.

Zivilrecht: Die Zusendung von Werbe-Mails ohne Einwilligung des Adressaten ist ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und damit ebenfalls unzulässig.


Wir verzichten darauf jeden Gesetzesartikel aufzulisten und verweisen stattdessen auf den E-Mail Marketing Blog von Nico Zorn. Er kennt die Rechtslage in Deutschland wie kein anderer.

Informieren Sie sich und lesen Sie seine Blogeinträge sowie die Richtlinien von eco:


Mit Mayoris sind Sie immer auf der sicheren Seite. Denn wir helfen Ihnen dabei, die rechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Rechtslage
in der Schweiz

Wikipedia zum Thema Spam

In Wikipedia findet sich ein ausführlicher und sehr guter Artikel über die Spam-Problematik und die entsprechenden Gesetze in Europa.

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